Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Unternehmen einschließlich Rechtsformwahl
  • Umwandlung und sonstige Umstrukturierung von Unternehmen (insbesondere Verschmelzung, Spaltung und Rechtsformwechsel)
  • Gesellschafterwechsel, sei es im Wege des Verkaufs oder einer Unternehmensnachfolge
  • Beratung und Implementierung von Geschäftsführungsorganen, von Beiräten und Aufsichtsräten
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen, insbesondere unter Beachtung ausgewogener Regelungen bei Familiengesellschaften