Gesellschaftsrecht
- Gründung von Unternehmen einschließlich Rechtsformwahl
- Umwandlung und sonstige Umstrukturierung von Unternehmen (insbesondere Verschmelzung, Spaltung und Rechtsformwechsel)
- Gesellschafterwechsel, sei es im Wege des Verkaufs oder einer Unternehmensnachfolge
- Beratung und Implementierung von Geschäftsführungsorganen, von Beiräten und Aufsichtsräten
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen, insbesondere unter Beachtung ausgewogener Regelungen bei Familiengesellschaften